Der Schwerpunkt unserer steuerlichen Beratung liegt in der Strukturierung von Investitionen und Transaktionen, der Begleitung von Umstrukturierungen, insbesondere Umwandlungen, und der steuerlichen Beratung bei Finanzierungen und Finanzprodukten. Eine unserer besonderen Stärken liegt bei steuerlichen Fragen mit Auslandsbezug, unter anderem bei der Errichtung von Holdingstrukturen, Gründung von Joint Ventures sowie bei der optimalen Ausnutzung der sich durch Doppelbesteuerungsabkommen ergebenden Möglichkeiten. Wir vertreten unsere Mandanten auch bei Betriebsprüfungen und vor den Finanzgerichten. Unser Beratungsverständnis beinhaltet, mit unseren Mandanten vorab alle steuerlichen und wirtschaftlichen Folgen der von ihnen geplanten Entscheidungen zu besprechen und dann die auf den speziellen Sachverhalt zugeschnittene bestmögliche steuerliche und wirtschaftliche Lösung zu formulieren. Nur wenn Rechts- und Steuerberatung aufeinander abgestimmt sind und sich ergänzen, kann die optimale Lösung für den Mandanten entstehen.